Angesichts der Corona-Virus-Pandemie gilt in der evangelischen Kirchengemeinde Rambach für gottesdienstliche Feiern ein Schutz- und Hygienekonzept. Es soll die Möglichkeit ab dem 10. Mai 2020 wieder öffentliche Gottesdienste zu feiern mit dem Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus vereinbaren.

Alle Maßnahmen werden von folgenden 3 Grundzielen geleitet:

  1. Mindestabstand zwischen zwei haushaltsfremden Menschen 1,5 m.
  2. Möglichst keine gemeinsam genutzten Gegenstände.
  3. Desinfektion von unvermeidbar gemeinsam genutzten Gegenständen und Flächen.

Die Grundziele sind für alle Formen und Orte von Gottesdiensten verbindlich. Die Maßnahmen sind von allen Gottesdienstbesucher zu befolgen.

Maßnahmen

 Es gelten folgende allgemeine Maßnahmen:

  • Die Gottesdienste werden so gestaltet, dass eine Verweildauer von 40 Minuten nicht überschritten wird.
  • Bei den Besucherplätzen werden Mindestabstände von 1,5 m eingehalten.
  • Menschen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, unterliegen dieser Abstandsregel nicht.
  • Alle Mitfeiernden sind verpflichtet eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Gemeindegesang ist bis auf Weiteres wieder unter einer Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt.

Gottesdienste in der Kirche

  • In der Kirche Rambach können maximal 60 Besucher gemeinsam Gottesdienst feiern.
  • Zusätzlich werden die liturgisch Mitwirkenden (Prediger und Organist) gezählt.
  • Die Kirche wird durch Besucherinnen und Besucher von vorne nach hinten besetzt und von hinten nach vorne verlassen.
  • Ein Mindestabstand von 4 m der liturgisch Mitwirkenden von der Gemeinde ist gewährleistet.
  • Die zu benutzenden Sitzplätze im Chorraum sind durch Blätter mit dem Gottesdienstablauf markiert.
  • Die Emporen sind für die Gottesdienstbesucher nicht zu nutzen.
SitzeplätzeEinzelEinzel und PaareFamilien
  Einzelplaetze Rambach Einzel- und Paarplaetze Rambach Familienplaetze Rambach
Anzahl 26 38

84 (limitiert auf 60)

Bitte klicken Sie auf die Bilder, um Sie zu vergrößern.

Gottesdienste im Freien

  • Die maximale Personenzahl wird je nach Ort gesondert festgelegt.

Gottesdienste mit Abendmahl

  • Auf die Feier des Abendmahls wird bis auf Weiteres verzichtet.
  • Über Ausnahmen entscheidet der Kirchenvorstand.

Gottesdienste für besondere Anlässe

  • Die Regelungen gelten für Taufen, Konfirmationen und Trauungen entsprechend.
  • Taufen sind in speziellen Taufgottesdiensten mit jeweils einer Familie zu feiern.
  • Konfirmationen sind in speziellen Konfirmationsgottesdiensten mit maximal 3 Konfirmanden und ihren Familien zu feiern.
  • Trauungen sind in speziellen Trauungsgottesdiensten zu feiern.

Hygiene und Desinfektion

  • Mittel zur Handdesinfektion werden am Kircheneingang bereitgehalten.
  • Es werden keine Gegenstände verwendet, die von mehreren Personen genutzt werden.
  • Kollekten werden am Ausgang eingelegt.
  • Vor und nach jedem Gottesdienst werden die Türklinken und Handläufe desinfiziert.
  • Finden an einem Tag mehrere Gottesdienste statt, werden alle Gegenstände und Flächen, die in Kontakt zu Personen kommen, desinfiziert.

Ordnungsdienst

Ein Ordnungsdienst vor der Kirche, im Vorraum, im Kirchenraum weist auf die Hygienevorschriften und das Schutzkonzept hin.

  • Der Ordnungsdienst besteht aus dem Küster und 2 Kirchenvorständen.
  • Der Ordnungsdienst trägt dafür Sorge, dass ein „Einbahnsystem“ eingehalten wird und es nicht zu „Staubildung“ kommt.
  • Durch die Höchstzahl für Gottesdienstbesucher ergeben sich Zulassungsbeschränkungen für die gottesdienstliche Feier.
  • Der Ordnungsdienst gewährleistet eine freundliche Einlasskontrolle.
  • Die Ordner tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung.

Veröffentlichung

  • Die Hygiene- und Schutzmaßnahmen werden öffentlich bekannt gemacht
    • durch Aushang an der Kirchentür
    • durch Aushang im Schaukasten
    • als Artikel im Gemeindebrief Juni+Juli 2020
    • als Seite im Internet-Auftritt

Das hier veröffentlichte Konzept ist eine vereinfachte und für die öffentliche Präsentation bestimmte Form des offiziellen Schutz- und Hygienekonzepts mit Stand 06. Mai 2020. Es wurde ergänzt durch einen Sitzplan mit Stand 26. Mai 2020.

Das Schutz- und Hygienekonzept wird regelmäßig unter infektiologischen Gesichtspunkten überprüft und ggf. angepasst.

Für den Kirchenvorstand: Pfarrer Dr. Martin Mencke (Vorsitzender)